


Geschäftsbedingungen
1. Mümmelmann -Die Jagdagentur ist bei jedem Vertragsabschluss Vermittlerin (nicht Veranstalterin) zwischen dem Anbieter der Ferienunterkunft mit Jagdmöglichkeit und dem Feriengast oder dem Jagdanbieter und dem Jagdgast.
2. Alle im Katalog enthaltenen Angaben und schriftlichen Angebote sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich.
3. Alle Angaben zu Ferienunterkünften (wie z.B. Lage, Größe, Ausstattung u.a.) basieren auf Angaben des Anbieters. Für die Richtigkeit dieser Angaben übernimmt Mümmelmann - Die Jagdagentur keine Gewähr. Es wird vorausgesetzt, dass der Feriengast die eine ländliche Wohnumgebung prägenden Faktoren (Motorengeräusche, Stallgerüche, Tierlaute usw.) kennt und akzeptiert.
4. Alle Angaben zu den Jagdmöglichkeiten (wie z. B. Reviergröße, Revierbeschaffenheit, Wildbestand,
Jagdeinrichtungen u.a.) basieren auf Angaben des Anbieters. Für die Richtigkeit dieser Angaben übernimmt Mümmelmann -Die
Jagdagentur keine Gewähr.
Selbstverständlich gilt im besonderen Maße für Mümmelmann -Die Jagdagentur
der Grundsatz von Treu und Glauben. Jedoch kann ein jagdlicher Erfolg in keinem
Fall garantiert werden.
5. Im Namen und für Rechnung des Anbieters schließt Mümmelmann -Die Jagdagentur einen Mietvertrag mit dem Jagd-/Feriengast ab, in dem der Leistungsumfang beschrieben wird. Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 25% des vereinbarten Entgelts fällig. Dieser Betrag ist auf das Konto von Mümmelmann -Die Jagdagentur zu überweisen. Die Restzahlung in Höhe von 75% des vereinbarten Entgelts ist sechs Wochen vor Urlaubsbeginn ohne weitere Aufforderung auf das Konto von Mümmelmann -Die Jagdagentur zu überweisen. Ist die Zeitspanne zwischen Vertragsabschluss und Urlaubs-/Jagdantritt kürzer als sechs Wochen oder beträgt das vereinbarte Entgelt (ohne Jagdvermittlungsgebühr) weniger als 300,00 € (z.B. bei Kurzurlauben), wird der Gesamtbetrag des vereinbarten Entgelts (ohne Jagdvermittlungsgebühr) bei Vertragsabschluss fällig.
6. Mit Abschluss eines Mietvertrages oder eines Vertrages über die Teilnahme an einer Einzel- oder Gesellschaftsjagd wird die Jagdvermittlungsgebühr lt. Angebot fällig. Eine Erstattung der J
agdvermittlungsgebühr ist nicht möglich.
7. Nach erfolgter Gutschrift der Anzahlung und der Jagdvermittlungsgebühr erhält der Feriengast weitere Informationen (Anschrift des Anbieters, evtl. Hausprospekt u.a.) von Mümmelmann -Die Jagdagentur zugesandt.
8. Als Datum der Zahlung gilt das Datum der Zahlungsgutschrift auf dem Konto von Mümmelmann -Die Jagdagentur.
9. Mümmelmann -Die Jagdagentur empfiehlt in jedem Fall den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung, da auch bei Nichtantritt vereinbarte Entgelte fällig werden.
10. Besondere Bedingungen für Gesellschaftsjagden
11. Gerichtsstand ist der Sitz von Mümmelmann -Die Jagdagentur in Mölln.